NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Zuschuss

Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten, Verfahren sowie

Steckbrief zu Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten10.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen Vereine Stiftungen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung wie Hochschulen Forschungsinstitute Technologietransfer-Einrichtungen Innovationsmittler forschungsorientierte Kooperationseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für ein Vorhaben, das innovativen technologischen Inhalt aufweist, der Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten, Verfahren sowie Dienstleistungen dient sowie umsetzungsorientierte Strategien und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen anbietet. Einzel- oder Gemeinschaftsvorhaben Unternehmen sowie von Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen können Sie die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen bekommen: Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss; unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kredite und Zuschüsse bei Unternehmensneugründungen gem. Art. 22 AGVO Förderumfang : abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers anteilige zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten für Grundlagenforschung bis zu 100% industrielle Forschung bis zu 80% experimentelle Entwicklung bis zu 70% Durchführbarkeitsstudien bis zu 70% Forschungsinfrastrukur bis zu 60% Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60% Innovationscluster bis zu 55% Innovationsbeihilfen für KMU bis zu 100% Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 100% Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50% Welche …

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Wer wird gefördert?
Unternehmen Vereine Stiftungen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung wie Hochschulen Forschungsinstitute Technologietransfer-Einrichtungen Innovationsmittler forschungsorientierte Kooperationseinrichtungen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für ein Vorhaben, das innovativen technologischen Inhalt aufweist, der Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten, Verfahren sowie Dienstleistungen dient sowie umsetzungsorientierte Strategien und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen anbietet. Einzel- oder Gemeinschaftsvorhaben Unternehmen sowie von Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen können Sie die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen bekommen: Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss; unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kredite und Zuschüsse bei Unternehmensneugründungen gem. Art. 22 AGVO Förderumfang : abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers anteilige zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten für Grundlagenforschung bis zu 100% industrielle Forschung bis zu 80% experimentelle Entwicklung bis zu 70% Durchführbarkeitsstudien bis zu 70% Forschungsinfrastrukur bis zu 60% Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60% Innovationscluster bis zu 55% Innovationsbeihilfen für KMU bis zu 100% Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 100% Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50% Welche …
In welcher Form wird Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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