| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung: Gemeinden und Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen natürliche Personen, Personengesellschaften, sowie nicht gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen Maßnahmen land- und …
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Antragsteller, die Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten Antragsteller mit einer Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25% des Eigenkapitals Wie erfolgt die Antragstellung? Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen über die Antragsplattform zu stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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