| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Im Rahmen der Förderung von Netzstruktur : Träger von Umweltbildungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, insbesondere Vereine Verbände Stiftungen Gesellschaften Kirchen Gemeinden und Gemeindeverbände andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sonstige Projektförderung : Umweltbildungsanbieter, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, wie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
Einrichtungen für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bzw. Umweltbildungseinrichtungen erhalten Zuschüsse zu Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten in den folgenden Handlungsfeldern: BNE-Bildungsprogramm: Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung eines umfassenden, kompetenzorientierten BNE-Programms Maßnahmen zur Unterstützung des Landesprogramms „Schule der Zukunft“ Netzwerkaktivitäten in der Region Kooperation im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW fachbezogene Weiterbildung und Qualifizierung nach Bedarf Darüber hinaus werden sonstige Maßnahmen und Projekte gefördert, die der Förderung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln im Rahmen einer Bildung für
Förderart: Zuschuss Förderumfang: grundsätzlich 80% der förderfähigen Ausgaben (bei besonderem Landesinteresse bis zu 100%) Förderhöhe: bei Netzwerkaktivitäten pro Umweltbildungseinrichtung max. 130.000 € im Jahr Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Einrichtungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen Maßnahmen von biologischen Stationen, die nach den Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW gefördert werden Wie erfolgt die Antragstellung? Erstantrag reichen Sie im Online-Förderportal bis zum 31.10. für die nächste Förderperiode ein. Folgeanträge stellen Sie bis zum 15.12. eines Jahres für den weiteren Projektzeitraum.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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