NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

Zuschuss

im Bereich der Versorgungsforschung bei Evaluationsvorhaben für

Steckbrief zu Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten03.07.2026
GesundheitSozialesInnovation

Wer wird gefördert?

im Bereich innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen: alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen Personengesellschaften im Bereich der Versorgungsforschung bei Forschungsvorhaben: universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen im Bereich der Versorgungsforschung bei Evaluationsvorhaben für Verträge nach den §§ 73c und 140a SGB V: die Vertragsparteien der Versorgungsverträge

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben in den Bereichen neue Versorgungsformen Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung und ein Umsetzungspotenzial aufweisen Vorhaben, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen Versorgungsforschung Forschungsvorhaben, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind Evaluationsvorhaben für Verträge nach …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Art der Maßnahme und vom Antragsteller Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Produktinnovationen Wie erfolgt die Antragstellung? Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht. Informationen erteilt auch der Projektträger im (Gesundheitsforschung). Aktuelle Bekanntmachungen Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – einstufig kurz Antragsfrist: 31.12.2026

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

Wer wird gefördert?
im Bereich innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen: alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen Personengesellschaften im Bereich der Versorgungsforschung bei Forschungsvorhaben: universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen im Bereich der Versorgungsforschung bei Evaluationsvorhaben für Verträge nach den §§ 73c und 140a SGB V: die Vertragsparteien der Versorgungsverträge
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben in den Bereichen neue Versorgungsformen Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung und ein Umsetzungspotenzial aufweisen Vorhaben, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen Versorgungsforschung Forschungsvorhaben, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind Evaluationsvorhaben für Verträge nach …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Art der Maßnahme und vom Antragsteller Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Produktinnovationen Wie erfolgt die Antragstellung? Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht. Informationen erteilt auch der Projektträger im (Gesundheitsforschung). Aktuelle Bekanntmachungen Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – einstufig kurz Antragsfrist: 31.12.2026
In welcher Form wird Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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