| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 03.07.2026 |
Antragsberechtigt sind natürliche juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der EU sowie den teilnehmenden Partnerländern. Das Programm richtet sich insbesondere an Hochschulen Forschungseinrichtungen Wissenschaftler Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft öffentliche Einrichtungen Verbände Vereinigungen internationale Organisationen
Im Förderspektrum von Horizont Europa bestehen Unterstützungsmöglichkeiten für Verbundvorhaben Einzelförderungen Koordinierungs Unterstützungsmaßnahmen sowie weitere Finanzierungsinstrumente. Das Rahmenprogramm besteht aus drei Schwerpunkten: Wissenschaftsexzellenz Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas Innovatives Europa Hinzu kommt ein übergreifender Bereich zur „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“.
Förderart : überwiegend Zuschüsse Förderumfang : max. 100%, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70% der förderfähigen Ausgaben Budget : ca. 95,5 Mrd. € für den Zeitraum 2021–2027 Wie erfolgt die Antragstellung? Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen in Form von Aufrufen und Ausschreibungen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tender-Portal veröffentlicht werden. Die Aufrufe sind i.d.R. 3 bis 4 Monate geöffnet. Die in Horizont Europa am häufigsten genutzten Verfahren sind das einstufige und das zweistufige Antragsverfahren .
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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