| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Forschung & Hochschulen, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 31.08.2026 |
Gemeinden und Gemeindeverbände juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind unter bestimmten Voraussetzungen Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen
Sie können einen Zuschuss erhalten für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sowie für weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten Anbindung von Gewerbebetrieben Gewerbezentren Tourismusinfrastruktur Berufsbildungseinrichtungen Hafeninfrastruktur in Binnenhäfen Forschungsinfrastruktur Planungs- und Beratungskosten Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte und deren Umsetzung Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler …
Förderart : Zuschuss Förderumfang i.d.R. 60% bis max. 80%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben für Planungs- und Beratungsleistungen 75% der förderfähigen Ausgaben für Forschungsinfrastruktur bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, bei nicht wirtschaftlicher Nutzung bis zu 90% Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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