| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner Landkreise und Zweckverbände rechtlich unselbständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen
Sie können ein Darlehen erhalten zur Finanzierung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen Mit dem Darlehen können sie beispielsweise Investitionen finanzieren in: die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung den Straßenbau kommunale Verwaltungsgebäude und Bildungseinrichtungen Aufbau einer technologieneutralen und open-access-geeigneten Breitbandversorgung (z.B. Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen)
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Es handelt sich um Investitionen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des
Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : höchstens 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr Zinssatz/Kreditlaufzeit/Tilgung individuelle Vereinbarung außerplanmäßige Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig Auszahlung : 100% So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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