| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 24.09.2026 |
Handwerkskammern Kreishandwerkerschaften Innungen Landesfach- und Landesinnungsverbände Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks als Träger einer Bildungseinrichtung Endbegünstigt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU natürliche Personen vor der Existenzgründung oder vor der Übernahme eines bestehenden Handwerksunternehmens
Handwerksorganisationen können einen Zuschuss Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke erhalten. Mitfinanziert werden die folgenden Module: Betriebsberatungsstellen (BB) Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) Damit stehen Handwerksbetrieben kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Beratungen werden von qualifizierten Beratern durchgeführt. Betriebsberater und Berater der Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) haben i.d.R. ein Hochschulstudium abgeschlossen und verfügen über entsprechende Sachkunde im jeweiligen Tätigkeitsbereich und über die sozialen Kompetenzen, die für die Beratung erforderlich sind. Die Beauftragten für Innovation und Technologien haben ein Hochschulstudium abgeschlossen und verfügen i.d.R. über Erfahrungen in den Arbeitsbereichen Technologie und/oder Innovation. Sie stellen sicher, dass die Stelleninhaber ihr Fachwissen durch Qualifizierungsmaßnahmen aktuell halten.
Förderart : Zuschuss Förderumfang: max. 50% der förderfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe (jährlich): BB: 24.100 € je Vollzeitstelle BIT: 30.100 € je Vollzeitstelle FIS: 24.100 € je Vollzeitstelle Welche Vorhaben werden nicht gefördert? isolierte Beratungen zu routinemäßigen Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen, wenn sie für die Beratung im Sinne der Richtlinie nicht zwingend notwendig sind Beratungen zum Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen Ausbildungsberatungen Aufstellung von Neu- und Umbauplänen Übernahme von Ausschreibungen Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen Aufstellung von Jahresabschlüssen Buchführungsarbeiten gutachterliche Stellungnahmen in privaten …
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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