NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Beratungsnetzwerk im Handwerk

Zuschuss

Damit stehen Handwerksbetrieben kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.

Steckbrief zu Beratungsnetzwerk im Handwerk
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten24.09.2026
Handwerk

Wer wird gefördert?

Handwerkskammern Kreishandwerkerschaften Innungen Landesfach- und Landesinnungsverbände Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks als Träger einer Bildungseinrichtung Endbegünstigt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU natürliche Personen vor der Existenzgründung oder vor der Übernahme eines bestehenden Handwerksunternehmens

Was wird gefördert?

Handwerksorganisationen können einen Zuschuss Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke erhalten. Mitfinanziert werden die folgenden Module: Betriebsberatungsstellen (BB) Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) Damit stehen Handwerksbetrieben kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Beratungen werden von qualifizierten Beratern durchgeführt. Betriebsberater und Berater der Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) haben i.d.R. ein Hochschulstudium abgeschlossen und verfügen über entsprechende Sachkunde im jeweiligen Tätigkeitsbereich und über die sozialen Kompetenzen, die für die Beratung erforderlich sind. Die Beauftragten für Innovation und Technologien haben ein Hochschulstudium abgeschlossen und verfügen i.d.R. über Erfahrungen in den Arbeitsbereichen Technologie und/oder Innovation. Sie stellen sicher, dass die Stelleninhaber ihr Fachwissen durch Qualifizierungsmaßnahmen aktuell halten.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang: max. 50% der förderfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe (jährlich): BB: 24.100 € je Vollzeitstelle BIT: 30.100 € je Vollzeitstelle FIS: 24.100 € je Vollzeitstelle Welche Vorhaben werden nicht gefördert? isolierte Beratungen zu routinemäßigen Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen, wenn sie für die Beratung im Sinne der Richtlinie nicht zwingend notwendig sind Beratungen zum Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen Ausbildungsberatungen Aufstellung von Neu- und Umbauplänen Übernahme von Ausschreibungen Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen Aufstellung von Jahresabschlüssen Buchführungsarbeiten gutachterliche Stellungnahmen in privaten …

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Beratungsnetzwerk im Handwerk

Wer wird gefördert?
Handwerkskammern Kreishandwerkerschaften Innungen Landesfach- und Landesinnungsverbände Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks als Träger einer Bildungseinrichtung Endbegünstigt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU natürliche Personen vor der Existenzgründung oder vor der Übernahme eines bestehenden Handwerksunternehmens
Was wird gefördert?
Handwerksorganisationen können einen Zuschuss Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke erhalten. Mitfinanziert werden die folgenden Module: Betriebsberatungsstellen (BB) Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) Damit stehen Handwerksbetrieben kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Beratungen werden von qualifizierten Beratern durchgeführt. Betriebsberater und Berater der Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) haben i.d.R. ein Hochschulstudium abgeschlossen und verfügen über entsprechende Sachkunde im jeweiligen Tätigkeitsbereich und über die sozialen Kompetenzen, die für die Beratung erforderlich sind. Die Beauftragten für Innovation und Technologien haben ein Hochschulstudium abgeschlossen und verfügen i.d.R. über Erfahrungen in den Arbeitsbereichen Technologie und/oder Innovation. Sie stellen sicher, dass die Stelleninhaber ihr Fachwissen durch Qualifizierungsmaßnahmen aktuell halten.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang: max. 50% der förderfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe (jährlich): BB: 24.100 € je Vollzeitstelle BIT: 30.100 € je Vollzeitstelle FIS: 24.100 € je Vollzeitstelle Welche Vorhaben werden nicht gefördert? isolierte Beratungen zu routinemäßigen Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen, wenn sie für die Beratung im Sinne der Richtlinie nicht zwingend notwendig sind Beratungen zum Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen Ausbildungsberatungen Aufstellung von Neu- und Umbauplänen Übernahme von Ausschreibungen Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen Aufstellung von Jahresabschlüssen Buchführungsarbeiten gutachterliche Stellungnahmen in privaten …
In welcher Form wird Beratungsnetzwerk im Handwerk gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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