| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 30.07.2026 |
natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
Sie können einen Zuschuss für Vorhaben im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Förderschwerpunkten finanzieren: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland Sichern von Ökosystemdienstleistungen Stadtnatur, Erstellung und Umsetzung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie Darüber hinaus können Sie mit dem Zuschuss auch Kleinprojekte zum Insektenschutz umsetzen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 90% der förderfähigen Kosten Förderhöhe : für Kleinprojekte zum Insektenschutz zwischen 5.000 und 25.000 € Förderdaue r: bis zu 6 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie Programmskizzen bei dem Programmbüro des Projektträgers im DLR Für Kleinprojekte zum Insektenschutz ist das Antragsverfahren einstufig. Die Bewilligung wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgenommen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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