Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)

Modernisierung (Darlehen)

ZuschussDarlehen

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Moderni­sierung von Miet- und Genossen­schafts­wohnungen und selbst genutztem Wohn­eigentum zur Verbesserung der qualitativen Wohnraum­versorgung der Bevölkerung sowie zur Unter­stützung der Stadt­umbau­prozesse und Sicherung stabiler W

Steckbrief zu Modernisierung (Darlehen)
FördergeberLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichMecklenburg-Vorpommern
Stand der Daten08.06.2026
Alle Branchen
Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Moderni­sierung von Miet- und Genossen­schafts­wohnungen und selbst genutztem Wohn­eigentum zur Verbesserung der qualitativen Wohnraum­versorgung der Bevölkerung sowie zur Unter­stützung der Stadt­umbau­prozesse und Sicherung stabiler Wohnungs­märkte. Mit Runderlass vom 18.12.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen für die Gewährung von Zuwendungen nach Buchstabe B der Modernisierungs­richtlinie zur Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienz­haus mit mindestens Effizienz­haus­standard 85 (energetische Modernisierung) verfügt. Lesen Sie hier die Verfügung. Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­formulare: Bitte unbedingt beachten!

Auszug aus den Angaben von Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Modernisierung (Darlehen)

Wer kann Modernisierung (Darlehen) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Modernisierung (Darlehen) gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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