Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Zuschuss
Steckbrief zu Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Mecklenburg-Vorpommern |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
KlimaschutzEnergie
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen Kommunen und anderen nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unterstützt mit der Projektförderung eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unterstützung nach dieser Richtlinie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Auszug aus den Angaben von Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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