Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Zuschuss
Steckbrief zu Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
FördergeberLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichMecklenburg-Vorpommern
Stand der Daten01.09.2026
KlimaschutzEnergie
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen Kommunen und anderen nicht wirtschaft­lich tätigen Organisationen soll mit dieser Förder­richtlinie die Möglichkeit gegeben werden mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgas­emissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissions­situationen zu erreichen. Das Ministerium für Klimaschutz, Land­wirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unterstützt mit der Projekt­förderung eine Steigerung der Energie­effizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energie­systemen und Energie­speicherung zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unterstützung nach dieser Richtlinie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Auszug aus den Angaben von Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Wer kann Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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