L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Steckbrief zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
FördergeberL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBaden-Württemberg
Stand der Daten08.06.2026
EnergieDigitalisierungNachhaltigkeit
Umwelt- und Klimaschutz | Kommune und Infrastruktur · Sie möchten neue öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg anschaffen und installieren. · Sie möchten neue öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg anschaffen und in

Auszug aus den Angaben von L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Wer kann Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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