L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Elektrolastenräder

Zuschuss
Steckbrief zu Elektrolastenräder
FördergeberL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBaden-Württemberg
Stand der Daten28.06.2026
EnergieDigitalisierungNachhaltigkeit
Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz · Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein. · Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein. · Sie erhalten für das Elektrofahrzeug einen Zuschuss in Höh

Auszug aus den Angaben von L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Elektrolastenräder

Wer kann Elektrolastenräder beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Elektrolastenräder gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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