L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW)

Steckbrief zu Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW)
FördergeberL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichBaden-Württemberg
Stand der Daten01.09.2026
EnergieDigitalisierungNachhaltigkeit
Umwelt- und Klimaschutz · Sie möchten Ladestationen inklusive Netzanschluss zum kabelgebundenen Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen installieren. · Sie möchten Ladestationen inklusive Netzanschluss zum kabelgebundenen Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen installieren. · Die Ladestationen sind im öffentlich

Auszug aus den Angaben von L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW)

Wer kann Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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