L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende

Steckbrief zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende
FördergeberL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichBaden-Württemberg
Stand der Daten08.06.2026
Alle Branchen
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen · Sie führen ein mittelständisches Unternehmen und haben weniger als 100 Beschäftigte. · Sie führen ein mittelständisches Unternehmen und haben weniger als 100 Beschäftigte. · Oder: Sie möchten Wohnungen an Dritte vermieten.

Auszug aus den Angaben von L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende

Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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