L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat – nicht gewerblich

Steckbrief zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat – nicht gewerblich
FördergeberL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
GeltungsbereichBaden-Württemberg
Stand der Daten01.09.2026
EnergieDigitalisierungNachhaltigkeit
Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend. · Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend. · Sie möchten neuen Wohnraum (im historischen Stadtkern) schaffen. · Sie möchten neuen Wohnraum (im historischen Stadtkern) schaffen.

Auszug aus den Angaben von L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat – nicht gewerblich

Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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