KfW Bankengruppe

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)

Darlehen

Finanzieren Sie Glasfasernetze flexibel und individuell

Steckbrief zu KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)
FördergeberKfW Bankengruppe
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten08.06.2026
EnergieUmweltNachhaltigkeit
**Das Wichtigste in Kürze** Förderkredit für den Ausbau von Glasfaser­netzen in Deutschland für Unternehmen und Projekt­gesellschaften flexible Finanzierungsstrukturen individuelle Konditionen leichterer Kreditzugang durch KfW-Risiko­anteil bis zu 30 Mio. Euro

Auszug aus den Angaben von KfW Bankengruppe. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)

Wer kann KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei KfW Bankengruppe gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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