KfW Bankengruppe

Umweltinnovationsprogramm (230)

ZuschussDarlehen

Als Umweltschutz-Pionier besonders profitieren

Steckbrief zu Umweltinnovationsprogramm (230)
FördergeberKfW Bankengruppe
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten08.06.2026
EnergieUmweltNachhaltigkeit
**Das Wichtigste in Kürze** bis zu 30 % Investitions­zuschuss oder Kredit mit Zins­verbilligung für innovative Umweltschutz­maßnahmen in Deutschland für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ‍ ‌ Zins- und Investitions­zuschüsse werden vom Bundes­ministerium für Umwelt, Klima­schutz, Natur­schutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) finanziert. Die Förderung steht unter dem Vor­behalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Auszug aus den Angaben von KfW Bankengruppe. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Umweltinnovationsprogramm (230)

Wer kann Umweltinnovationsprogramm (230) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Umweltinnovationsprogramm (230) gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei KfW Bankengruppe gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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