| Fördergeber | ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Rheinland-Pfalz |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Zum Kreis der Zuwendungsempfänger zählen auch kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die bis zu 499 Mitarbeitende beschäftigen und kein KMU sind (SmallMidCaps). Große Unternehmen werden gefördert, wenn das beantragte Vorhaben von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Förderfähige Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben sind: Personalausgaben Gemeinausgaben Materialausgaben Ausgaben für Fremdleistungen
Die Förderung erfolgt auf dem Wege der Anteilsfinanzierung durch die Gewährung von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Für die Förderung von Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027 (VV IWB-EFRE)“ vom 21. Dezember 2022 (MinBl. 2023 S. 8) verwendet. Die Förderung von Durchführbarkeitsstudien richtet sich nach der Größe des antragstellenden Unternehmens und ist wie folgt gestaffelt: Kleine Unternehmen: 70 % der förderfähigen Ausgaben Mittlere Unternehmen: 60 % der förderfähigen Ausgaben Große Unternehmen (einschl.
Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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