| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Darlehen, Bürgschaft |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg und Berlin oder deutsche Produktionsgesellschaften, die einen wesentlichen Teil ihres Projekts in der Medienregion Berlin-Brandenburg realisieren.
Die ILB finanziert Produktionsunternehmen der Film- und TV-Branche durch die Vergabe von Darlehen und Avalen (Anzahlungsbürgschaften) für die Zwischenfinanzierung. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit der Investitionsbank Berlin (IBB). Das ILB-Medienteam prüft die angefragten Finanzierungen. ILB und IBB treffen dann gemeinsam eine Kreditentscheidung nach banküblichen Kriterien. Darlehen Darlehen werden zur Deckung des Zwischenfinanzierungsbedarfs vergeben. Die Auszahlung und Tilgung erfolgt entsprechend der Liquiditätsplanung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Projektkonten bei einer Geschäftsbank.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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