Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Brandenburg GO

DarlehenBürgschaft

Die ILB gewährt Ihnen mit diesem Programm zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.

Steckbrief zu Brandenburg GO
FördergeberInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
FörderartDarlehen, Bürgschaft
ZielgruppeGründung & Startup
GeltungsbereichBrandenburg
Stand der Daten22.09.2026
Alle BranchenForschung / Entwicklung / Bildung

Wer, was und wie wird gefördert?

Wer wird gefördert? Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Sie müssen ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Dafür gelten folgende Kriterien: weniger als 250 Mitarbeitende Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR Vertiefende Informationen finden Sie im Merkblatt KMU-Definition der EU unter Formulare / Downloads auf der Programmseite. Weiterhin müssen Sie über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.

Was wird gefördert?

Investitionen Betriebsmittel Warenlager Übernahme und Beteiligung Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug). Wer oder was wird nicht gefördert? Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich: Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhabe

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Brandenburg GO

Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert? Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Sie müssen ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Dafür gelten folgende Kriterien: weniger als 250 Mitarbeitende Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR Vertiefende Informationen finden Sie im Merkblatt KMU-Definition der EU unter Formulare / Downloads auf der Programmseite. Weiterhin müssen Sie über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Was wird gefördert?
Investitionen Betriebsmittel Warenlager Übernahme und Beteiligung Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug). Wer oder was wird nicht gefördert? Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich: Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhabe
Wer kann Brandenburg GO beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Gründung & Startup. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Brandenburg GO gefördert?
Als Darlehen, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen