| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Darlehen, Bürgschaft |
| Zielgruppe | Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Sie müssen ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Dafür gelten folgende Kriterien: weniger als 250 Mitarbeitende Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR Vertiefende Informationen finden Sie im Merkblatt KMU-Definition der EU unter Formulare / Downloads auf der Programmseite. Weiterhin müssen Sie über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Investitionen Betriebsmittel Warenlager Übernahme und Beteiligung Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug). Wer oder was wird nicht gefördert? Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich: Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhabe
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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