| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Allgemeine Verbundausbildung Antragsberechtigt sind der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb oder Verbundpartnerinnen bzw. Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes oder andere Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU) Antragsberechtigt sind die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zuständigen Handwerkskammern Veranstalterinnen bzw.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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