| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 01.10.2026 |
Wer wird gefördert? Kleinstunternehmen der Landwirtschaft Kleine Unternehmen der Landwirtschaft Mittlere Unternehmen der Landwirtschaft
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte für den Erstverkauf. Die Investitionen müssen zur Erreichung mindestens eines der im Zuwendungszweck genannten Ziele beitragen, insbesondere durch die Schaffung baulicher oder technischer Voraussetzungen. (sprachlich angepasst) Folgende Maßnahmen können gefördert werden: Die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen in der Tierhaltung, sofern die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß Anlage 1 der Richtlinie erfüllt werden.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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