Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024

Zuschuss

Gefördert wird die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und weiteren Akteuren, um einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bzw.

Steckbrief zu Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024
FördergeberInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBrandenburg
Stand der Daten22.09.2026
Alle BranchenForschung / Entwicklung / Bildung

Wer, was und wie wird gefördert?

Wer wird gefördert? juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse natürliche Personen, Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen Beachtung spezifischer Regelungen in den Richtlinienteilen: Teil B: Landwirte oder Zusammenschlüsse von Landwirten Zusammenschlüsse von Landwirten und relevanten Akteuren Teil C und D: Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren

Was wird gefördert?

Die Richtlinie unterteilt sich in vier Teile (A bis D) mit unterschiedlichen Förderthemen: Teil A Gefördert wird die Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung von regionalen und überregionalen Netzwerken und Kooperationen, die den Erfahrungs- und Informationsaustausch von Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren sowie der Verbraucher unterstützen, dessen Aktivitäten in Form von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen, Feld- und Aktionstagen, Netzwerktreffen oder vergleichbaren Formaten stattfinden oder die eine Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen sowie Pilotvorhaben für eine ressourcen-, umwelt- und klimaschon

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024

Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert? juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse natürliche Personen, Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen Beachtung spezifischer Regelungen in den Richtlinienteilen: Teil B: Landwirte oder Zusammenschlüsse von Landwirten Zusammenschlüsse von Landwirten und relevanten Akteuren Teil C und D: Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren
Was wird gefördert?
Die Richtlinie unterteilt sich in vier Teile (A bis D) mit unterschiedlichen Förderthemen: Teil A Gefördert wird die Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung von regionalen und überregionalen Netzwerken und Kooperationen, die den Erfahrungs- und Informationsaustausch von Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren sowie der Verbraucher unterstützen, dessen Aktivitäten in Form von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen, Feld- und Aktionstagen, Netzwerktreffen oder vergleichbaren Formaten stattfinden oder die eine Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen sowie Pilotvorhaben für eine ressourcen-, umwelt- und klimaschon
In welcher Form wird Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024 gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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