| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse natürliche Personen, Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen Beachtung spezifischer Regelungen in den Richtlinienteilen: Teil B: Landwirte oder Zusammenschlüsse von Landwirten Zusammenschlüsse von Landwirten und relevanten Akteuren Teil C und D: Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren
Die Richtlinie unterteilt sich in vier Teile (A bis D) mit unterschiedlichen Förderthemen: Teil A Gefördert wird die Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung von regionalen und überregionalen Netzwerken und Kooperationen, die den Erfahrungs- und Informationsaustausch von Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren sowie der Verbraucher unterstützen, dessen Aktivitäten in Form von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen, Feld- und Aktionstagen, Netzwerktreffen oder vergleichbaren Formaten stattfinden oder die eine Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen sowie Pilotvorhaben für eine ressourcen-, umwelt- und klimaschon
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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