| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? TEIL I der Richtlinie Unternehmen aller Rechtsformen, die landwirtschaftlich tätig sind und im Sinne der Agrarfreistellungsverordnung zu den Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen gehören, wenn entweder - deren Geschäftstätigkeit zu mehr als 25 % der Umsatzerlöse darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, und - die die gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße nach Anlage 1 erreichen oder überschreiten oder - ein landwirtschaftlicher Betrieb bewirtschaftet wird und unmittelbar kirchliche, …
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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