| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Voraussetzungen des Anhangs 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Fördertatbestand 1: Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung für die Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements Fördertatbestand 2: Investive Vorhaben zur Stärkung eines nachhaltigen Stoffstrommanagements, die dazu führen, dass der Einsatz von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) erhöht wird und/oder Abfälle vermieden werden. Gefördert werden Vorhaben im Land Brandenburg in den Landkreisen und kreisfreien Städte außerhalb des Lausitzer Reviers und des Landkreises Uckermark (Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, …
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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