Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Maul- und Klauenseuche (MKS) im Land Brandenburg im Jahr 2025

Zuschuss

Mit diesem finanziellen Ausgleich sollen Unternehmen im Milch- und Schweinefleischsektor unterstützt werden, die von dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Land Brandenburg im Jahr 2025 betroffen waren.

Steckbrief zu Maul- und Klauenseuche (MKS) im Land Brandenburg im Jahr 2025
FördergeberInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBrandenburg
Stand der Daten22.09.2026
Alle BranchenForschung / Entwicklung / Bildung

Wer, was und wie wird gefördert?

Wer wird gefördert? Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, die von der Marktstörung mit Betriebssitz und Betriebsstätte im Land Brandenburg betroffen waren. Je nach Fall betreiben sie einen Betrieb der folgenden Kategorien: Milchkuhbetrieb , der ab dem 10. Januar 2025 bis zu einem von der zuständigen Behörde festgelegten Termin einer behördlichen Allgemein- oder Einzelverfügung unterlag, die ein Verbringungsverbot von Rohmilch aus dem Betriebsgelände beinhaltete. Mastschweinebetrieb , der in Brandenburg liegt und im Zeitraum vom 10. Januar 2025 bis zum 14. April 2025 aufgrund einer Quarantänemaßnahme Einkommensverluste erlitten hat.

Was wird gefördert?

Als ausgleichsfähige Nutztiere gelten folgende MKS-empfängliche Tierarten: Milchkühe Mastschweine Als ausgleichsfähige Schäden gelten folgende Einkommensverluste: Gesamtschadensausgleich des Milchpreises von Kuhmilch, die dem Verbringungsverbot unterlag Gesamtschadensausgleich der Preisdifferenz von geschlachteten Mastschweinen (ohne Zu-und Abschläge) aufgrund der Wertminderung Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht förderfähig sind unter anderem: andere N

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Maul- und Klauenseuche (MKS) im Land Brandenburg im Jahr 2025

Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert? Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, die von der Marktstörung mit Betriebssitz und Betriebsstätte im Land Brandenburg betroffen waren. Je nach Fall betreiben sie einen Betrieb der folgenden Kategorien: Milchkuhbetrieb , der ab dem 10. Januar 2025 bis zu einem von der zuständigen Behörde festgelegten Termin einer behördlichen Allgemein- oder Einzelverfügung unterlag, die ein Verbringungsverbot von Rohmilch aus dem Betriebsgelände beinhaltete. Mastschweinebetrieb , der in Brandenburg liegt und im Zeitraum vom 10. Januar 2025 bis zum 14. April 2025 aufgrund einer Quarantänemaßnahme Einkommensverluste erlitten hat.
Was wird gefördert?
Als ausgleichsfähige Nutztiere gelten folgende MKS-empfängliche Tierarten: Milchkühe Mastschweine Als ausgleichsfähige Schäden gelten folgende Einkommensverluste: Gesamtschadensausgleich des Milchpreises von Kuhmilch, die dem Verbringungsverbot unterlag Gesamtschadensausgleich der Preisdifferenz von geschlachteten Mastschweinen (ohne Zu-und Abschläge) aufgrund der Wertminderung Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht förderfähig sind unter anderem: andere N
In welcher Form wird Maul- und Klauenseuche (MKS) im Land Brandenburg im Jahr 2025 gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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