| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, die von der Marktstörung mit Betriebssitz und Betriebsstätte im Land Brandenburg betroffen waren. Je nach Fall betreiben sie einen Betrieb der folgenden Kategorien: Milchkuhbetrieb , der ab dem 10. Januar 2025 bis zu einem von der zuständigen Behörde festgelegten Termin einer behördlichen Allgemein- oder Einzelverfügung unterlag, die ein Verbringungsverbot von Rohmilch aus dem Betriebsgelände beinhaltete. Mastschweinebetrieb , der in Brandenburg liegt und im Zeitraum vom 10. Januar 2025 bis zum 14. April 2025 aufgrund einer Quarantänemaßnahme Einkommensverluste erlitten hat.
Als ausgleichsfähige Nutztiere gelten folgende MKS-empfängliche Tierarten: Milchkühe Mastschweine Als ausgleichsfähige Schäden gelten folgende Einkommensverluste: Gesamtschadensausgleich des Milchpreises von Kuhmilch, die dem Verbringungsverbot unterlag Gesamtschadensausgleich der Preisdifferenz von geschlachteten Mastschweinen (ohne Zu-und Abschläge) aufgrund der Wertminderung Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht förderfähig sind unter anderem: andere N
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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