Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Marktstrukturverbesserung ab 2024

Zuschuss

Das Förderprogramm Marktstrukturverbesserung dient der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg.

Steckbrief zu Marktstrukturverbesserung ab 2024
FördergeberInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBrandenburg
Stand der Daten22.09.2026
Alle BranchenForschung / Entwicklung / Bildung

Wer, was und wie wird gefördert?

Wer wird gefördert? Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten. Voraussetzung: Sie haben weniger als 250 Beschäftigte und ihr Jahresumsatz liegt unter 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle. Zusätzlich können sich Erzeugerorganisationen (außer für Obst und Gemüse) sowie Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern für Qualitätsprodukte bewerben – sofern sie keine landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse produzieren.

Was wird gefördert?

Investitionen, die der Erfassung Lagerung Kühlung Sortierung marktgerechter Aufbereitung Verpackung Etikettierung Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Weiterhin sind allgemeine Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der Investitionen stehen, i. H. v. 20 % der förderfähigen investiven Ausgaben zuwendungsfähig. Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht zuwendungsfähig sind zum Beispiel: Unternehmen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Erzeugung und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Absatz 59 der Verordnu

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Marktstrukturverbesserung ab 2024

Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert? Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten. Voraussetzung: Sie haben weniger als 250 Beschäftigte und ihr Jahresumsatz liegt unter 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle. Zusätzlich können sich Erzeugerorganisationen (außer für Obst und Gemüse) sowie Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern für Qualitätsprodukte bewerben – sofern sie keine landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse produzieren.
Was wird gefördert?
Investitionen, die der Erfassung Lagerung Kühlung Sortierung marktgerechter Aufbereitung Verpackung Etikettierung Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Weiterhin sind allgemeine Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der Investitionen stehen, i. H. v. 20 % der förderfähigen investiven Ausgaben zuwendungsfähig. Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht zuwendungsfähig sind zum Beispiel: Unternehmen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Erzeugung und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Absatz 59 der Verordnu
In welcher Form wird Marktstrukturverbesserung ab 2024 gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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