| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismusgewerbes) im Haupterwerb , die in Betriebsstätten im Land Brandenburg investieren.
Zuwendungsfähige Produktions- und Dienstleistungsinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind: die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung), die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte, die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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