| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige, Natürliche Personen
Investitionen Betriebsmittel Warenlager Übernahme und Beteiligung Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug). Wer oder was wird nicht gefördert? Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich: Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben Treuhandkonstruktionen Stille Beteiligungen Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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