IBB – Investitionsbank Berlin
Mietzuschuss in Sozialwohnungen
Zuschuss
Sie wohnen in einer Sozialwohnung (Erster Förderweg) in Berlin und Ihre Miete ist höher als 30% Ihres Einkommens? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm "Mietzuschuss in Sozialwohnungen".
Steckbrief zu Mietzuschuss in Sozialwohnungen
| Fördergeber | IBB – Investitionsbank Berlin |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Berlin |
| Stand der Daten | 09.06.2026 |
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Mietzuschuss für Haushalte im Sozialen Wohnungsbau in Berlin Sie wohnen in einer Sozialwohnung (Erster Förderweg) in Berlin und Ihre Miete ist höher als 30% Ihres Einkommens? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm "Mietzuschuss in Sozialwohnungen". "Mietzuschuss" auf einen Blick Zuschuss für Berliner Mieterhaushalte, die in Sozialwohnungen leben Mietzuschuss nach § 2 WoG Bln bis zu 50% der förderfähigen Bruttowarmmiete "Mietzuschuss" im Detail Berliner Mieterhaushalte, die in Sozialwohnungen (Erster Förderweg) wohnen und deren Mietbelastung aus der Bruttowarmmiete im Verhältnis zum anrechenbaren Einkommen nach den Einkommensgrenzen für den Berliner WBS (Wohnberechtigungsschein) höher als 30% ist.
Auszug aus den Angaben von IBB – Investitionsbank Berlin.
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