Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

Zuschüsse für Familienferienreisen

Zuschuss

Wenn Sie eine Familienferienreise mit Kindern in eine Familienferienstätte oder eine andere geeignete Einrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Zuschüsse für Familienferienreisen
FördergeberMinisterium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBrandenburg
Stand der Daten24.09.2026
SozialesTourismus
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.

Auszug aus den Angaben von Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Zuschüsse für Familienferienreisen

In welcher Form wird Zuschüsse für Familienferienreisen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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