Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)

ZuschussDarlehen

Wenn Sie mit Ihrem Verein oder Verband Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten oder neue Sportstätten bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Steckbrief zu Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)
FördergeberBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichBayern
Stand der Daten25.09.2026
SportSoziales
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Vereine mit Rechtspersönlichkeit, die gemeinnützig sind, ihren Sitz in Bayern haben und deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält, gemeinnützige Sportfachverbände und sonstige Anschlussorganisationen mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation sind. Anerkannte Dachorganisationen sind der Bayerische Landes-Sportverband e.V. , der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. , der Bayerische Sportschützenbund e.V. und der Oberpfälzer Schützenbund e.V. Die Förderung des außerschulischen Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihren Verein oder Verband eine steuerrechtliche Gemeinnützigkeit nachweisen können, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und Unterlagen für eine etwaige Nachprüfung bereithalten.

Auszug aus den Angaben von Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)

Wer kann Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Vereine & gemeinnützige Organisationen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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