Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Wiederaufbau nach Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)
Beteiligung
Wenn Ihnen Schäden durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in bestimmten Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Aufbauhilfen erhalten.
Steckbrief zu Wiederaufbau nach Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)
| Fördergeber | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Förderart | Beteiligung |
| Zielgruppe | Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.10.2026 |
HandwerkEinzelhandelGastronomieInfrastruktur
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich insbesondere Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige, Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände. Die Förderung ist insbesondere an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Schäden und Einkommenseinbußen müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 stehen. Die entstandenen Schäden und die für deren Beseitigung notwendigen Kosten müssen nach Maßgabe des jeweiligen Förderbereichs nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Je nach Förderbereich und Schadenshöhe kann hierfür ein Schadensgutachten erforderlich sein.
Auszug aus den Angaben von Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden