Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Innovationsförderung im Verbraucherschutz
Zuschuss
Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Innovationsförderung im Verbraucherschutz
| Fördergeber | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen). Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben. Sie halten die Empfehlungen des „Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ein und veröffentlichen Ihre Ergebnisse per Open Access . Sie führen Ihr Projekt überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durch.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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