BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Steckbrief zu Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
FördergeberBAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten08.06.2026
Forschung / Entwicklung / BildungHandwerk / Produktion / Fertigung
Weder im Handwerk, noch in anderen Bereichen der Wirtschaft kann davon ausgegangen werden, dass das in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorhandene Fachwissen beziehungsweise die vorhandenen Anlagen und Maschinen jederzeit dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Hier leisten überbetrie

Auszug aus den Angaben von BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wer kann Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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