Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit
Zuschuss
Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 18.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen. Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen. Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann. Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen. Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden. Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein.
Auszug aus den Angaben von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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