Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit

Zuschuss

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit
FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten18.08.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen. Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen. Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann. Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen. Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden. Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein.

Auszug aus den Angaben von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit

Wer kann Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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