| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 26.08.2026 |
Gefördert werden Kleinstunternehmen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen. Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen: Künstliche Intelligenz (KI) Algorithmen des maschinellen Lernens Data-Mining-Verfahren Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung AR/VR-Technologien Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen. Der Antrag ist entsprechend zu begründen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihre geplanten Maßnahmen sind mit der Richtlinie und den Zielen des Programmes vereinbar. Sie sind nicht zugleich auftragnehmendes und auftraggebendes Unternehmen in derselben Fördermaßnahme. Für Ihr Vorhaben haben Sie ein Unternehmen ausgewählt, das einschlägige Referenzen bzw. Kompetenzen aufweisen kann. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Ihr Vorhaben wird - je nach Festlegung - innerhalb eines Zeitraumes von max. 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten durchgeführt. Sie dürfen vor Erhalt des Zuwendungsbescheids weder mit dem Vorhaben begonnen noch Vereinbarungen mit beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 50% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe: max. 15.000 € Bagatellgrenze: 4.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Für die beantragte Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden (Ausschluss der Doppelförderung). Öffentliche Darlehen und Bürgschaften können Sie aber in Anspruch nehmen. Wie erfolgt die Antragstellung?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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