Senatskanzlei Hamburg
Förderung der internationalen Beziehungen
Zuschuss
Wenn Sie in Hamburg ein sozial- oder bildungspolitisches Projekt in die Wege leiten, das den internationalen Beziehungen der Hansestadt dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung der internationalen Beziehungen
| Fördergeber | Senatskanzlei Hamburg |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Hamburg |
| Stand der Daten | 18.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als gemeinnützige Gruppe oder Institution in Hamburg, die steuerrechtlich anerkannt ist. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie nur gefördert werden, wenn das Interesse Hamburgs Ihr kommerzielles Interesse erheblich überwiegt. Kenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich mitbringen, für den Sie den Zuschuss beantragen sowie fachlich, personell und organisatorisch in der Lage sein, Projekte qualifiziert zu planen und durchzuführen. Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die im Sinne der beantragten Maßnahme oder Teilmaßnahme noch nicht begonnen wurden. Es werden grundsätzlich keine Finanzierungen aus verschiedenen Titeln des Hamburger Haushalts vorgenommen. Antragstellerinnen bzw.
Auszug aus den Angaben von Senatskanzlei Hamburg.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden