NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien)

Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende Maßnahmen

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis 80%, in Ausnahmefällen 90% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs Wer wird gefördert? Gemeinden und Gemeindeverbände gemeinnützige Sportorganisationen sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts natürliche Personen Was wird gefördert? Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende Maßnahmen finanzieren: Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse Sportschulen Gefördert werden: Neubaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume Erwerb und bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung Modernisierungsmaßnahmen Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 80% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis 90% Bagatellgrenze für ko
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