NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien)

Zuschuss

Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende Maßnahmen

Steckbrief zu Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
SportInfrastruktur

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände gemeinnützige Sportorganisationen sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts natürliche Personen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende Maßnahmen finanzieren: Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse Sportschulen Gefördert werden: Neubaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume Erwerb und bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung Modernisierungsmaßnahmen

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 80% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis 90% Bagatellgrenze für kommunale Zuwendungsempfänger: 12.500 € für nicht kommunale Zuwendungsempfänger: 2.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Baumaßnahmen an Sportstätten, die überwiegend wirtschaftlich genutzt werden sollen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf dem vorgesehenen Formular bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien)

Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände gemeinnützige Sportorganisationen sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts natürliche Personen
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende Maßnahmen finanzieren: Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse Sportschulen Gefördert werden: Neubaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume Erwerb und bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung Modernisierungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 80% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis 90% Bagatellgrenze für kommunale Zuwendungsempfänger: 12.500 € für nicht kommunale Zuwendungsempfänger: 2.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Baumaßnahmen an Sportstätten, die überwiegend wirtschaftlich genutzt werden sollen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf dem vorgesehenen Formular bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
In welcher Form wird Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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