| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
Gemeinden und Gemeindeverbände gemeinnützige Sportorganisationen sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts natürliche Personen
Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende Maßnahmen finanzieren: Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse Sportschulen Gefördert werden: Neubaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume Erwerb und bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung Modernisierungsmaßnahmen
Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 80% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis 90% Bagatellgrenze für kommunale Zuwendungsempfänger: 12.500 € für nicht kommunale Zuwendungsempfänger: 2.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Baumaßnahmen an Sportstätten, die überwiegend wirtschaftlich genutzt werden sollen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf dem vorgesehenen Formular bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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