| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 24.08.2026 |
natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund gemeinnützige Antragsteller
Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum langfristigen und flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung erhalten. Mitfinanziert werden Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland, die entweder die Möglichkeit eines Anschlusses direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB) schaffen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein. Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Mindestbetrag : 25 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten 4 bis 30 Jahre bei individuell zu vereinbarenden Tilgungsfreijahren Zinssatz fest für max. 20 Jahre Tilgung entsprechend der individuell vereinbarten Tilgungsstruktur nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eigenleistungen Leasingfinanzierungen entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte) Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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