NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Individualvariante

Darlehen

natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland

Steckbrief zu Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Individualvariante
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten24.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund gemeinnützige Antragsteller

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum langfristigen und flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung erhalten. Mitfinanziert werden Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland, die entweder die Möglichkeit eines Anschlusses direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB) schaffen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein. Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Mindestbetrag : 25 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten 4 bis 30 Jahre bei individuell zu vereinbarenden Tilgungsfreijahren Zinssatz fest für max. 20 Jahre Tilgung entsprechend der individuell vereinbarten Tilgungsstruktur nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eigenleistungen Leasingfinanzierungen entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte) Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Individualvariante

Wer wird gefördert?
natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund gemeinnützige Antragsteller
Was wird gefördert?
Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum langfristigen und flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung erhalten. Mitfinanziert werden Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland, die entweder die Möglichkeit eines Anschlusses direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB) schaffen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein. Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Mindestbetrag : 25 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten 4 bis 30 Jahre bei individuell zu vereinbarenden Tilgungsfreijahren Zinssatz fest für max. 20 Jahre Tilgung entsprechend der individuell vereinbarten Tilgungsstruktur nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eigenleistungen Leasingfinanzierungen entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte) Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw.
In welcher Form wird Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Individualvariante gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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