| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 18.09.2026 |
Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
Sie können einen Zuschuss für den Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur erhalten, die die Kreise und kreisfreien Städte umfassend beim flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen unterstützen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ein eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator der digitalen Infrastruktur unterstützt aktiv den Ausbau digitaler Infrastruktur vor Ort mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung; nimmt die Funktion einer koordinierenden und Clearing-Stelle wahr, die für die Betreiber und Anbieter digitaler Infrastruktur (Telekommunikationsnetze, Rechenzentren, Kommunen, Bezirksregierungen, das Land) ein zentraler Ansprechpartner in Fragen des Ausbaus digitaler Infrastruktur auf kommunaler Ebene ist; unterstützt bei den erforderlichen Genehmigungen; führt den eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- bzw.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 210.000 € für 36 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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