NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination

Zuschuss

für digitale Infrastruktur erhalten, die die Kreise und kreisfreien Städte umfassend beim

Steckbrief zu Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten18.09.2026
Digitale Infrastruktur

Wer wird gefördert?

Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur erhalten, die die Kreise und kreisfreien Städte umfassend beim flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen unterstützen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ein eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator der digitalen Infrastruktur unterstützt aktiv den Ausbau digitaler Infrastruktur vor Ort mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung; nimmt die Funktion einer koordinierenden und Clearing-Stelle wahr, die für die Betreiber und Anbieter digitaler Infrastruktur (Telekommunikationsnetze, Rechenzentren, Kommunen, Bezirksregierungen, das Land) ein zentraler Ansprechpartner in Fragen des Ausbaus digitaler Infrastruktur auf kommunaler Ebene ist; unterstützt bei den erforderlichen Genehmigungen; führt den eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- bzw.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 210.000 € für 36 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination

Wer wird gefördert?
Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur erhalten, die die Kreise und kreisfreien Städte umfassend beim flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen unterstützen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ein eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator der digitalen Infrastruktur unterstützt aktiv den Ausbau digitaler Infrastruktur vor Ort mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung; nimmt die Funktion einer koordinierenden und Clearing-Stelle wahr, die für die Betreiber und Anbieter digitaler Infrastruktur (Telekommunikationsnetze, Rechenzentren, Kommunen, Bezirksregierungen, das Land) ein zentraler Ansprechpartner in Fragen des Ausbaus digitaler Infrastruktur auf kommunaler Ebene ist; unterstützt bei den erforderlichen Genehmigungen; führt den eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- bzw.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 210.000 € für 36 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
In welcher Form wird Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen