NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland

Darlehen

Die Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) bieten Ihnen

Steckbrief zu Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.06.2026
Alle Branchen

Was wird gefördert?

Welche Voraussetzungen gelten

Wie wird gefördert?

So können Sie die Förderung kombinieren Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland

Was wird gefördert?
Welche Voraussetzungen gelten
Wie wird gefördert?
So können Sie die Förderung kombinieren Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen
Wer kann Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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