NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Afrika-CIRR
Kreditinstitute mit Zugang zu Exportkreditgarantien des Bundes
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Kredite über max. 85% des Auftragswertes zzgl. Bauzeitzinsen und Nebenkosten, für mind. 4 Jahre zum CIRR-Satz
Wer wird gefördert?
Kreditinstitute mit Zugang zu Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen) in Form einer Finanzkreditdeckung
Was wird gefördert?
Banken können aus Haushaltsmitteln des Bundes langfristige Refinanzierungsmittel zur Unterstützung der Finanzierung großvolumiger Exportgeschäfte erhalten. Gefördert werden Exporte von Investitionsgütern und Dienstleistungen aus Deutschland an Besteller in Afrika und in Länder der DAC-Länderliste Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Förderungswürdigkeit wird vom Bund festgestellt. Es muss eine Exporteurerklärung vorliegen, durch die der Exporteur notwendig
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden