| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.07.2026 |
kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die in der Regel jünger als 10 Jahre sind, aus Industrie Handwerk technologieorientierten Dienstleistungsbereichen
Sie können den Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland nutzen. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt. Förderfähig sind vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten für Standmiete und Standbau. 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe können gefördert werden.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus. Die Entwicklungen bzw. Verbesserungen unterscheiden sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Der Gemeinschaftsstand soll aus mind. 10 Ausstellern bestehen, ausschließlich geförderte Standfläche enthalten, zwischen 6 und 15 m Standfläche pro Aussteller umfassen.
Förderart : Zuschuss Förderumfang 60% bei den ersten 2 Messebeteiligungen 50% ab der 3. Messebeteiligung Förderhöhe : max. 7.500 € je Messe und Aussteller Bagatellgrenze : 500 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Consulting-Unternehmen Marketing-Unternehmen Research-Anbietern Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihre Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand reichen Sie spätestens 8 Wochen vor Messebeginn Messeveranstalter ein.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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