NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)

Zuschuss

Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen

Steckbrief zu Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten10.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die in der Regel jünger als 10 Jahre sind, aus Industrie Handwerk technologieorientierten Dienstleistungsbereichen

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland nutzen. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt. Förderfähig sind vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten für Standmiete und Standbau. 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe können gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus. Die Entwicklungen bzw. Verbesserungen unterscheiden sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Der Gemeinschaftsstand soll aus mind. 10 Ausstellern bestehen, ausschließlich geförderte Standfläche enthalten, zwischen 6 und 15 m Standfläche pro Aussteller umfassen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang 60% bei den ersten 2 Messebeteiligungen 50% ab der 3. Messebeteiligung Förderhöhe : max. 7.500 € je Messe und Aussteller Bagatellgrenze : 500 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Consulting-Unternehmen Marketing-Unternehmen Research-Anbietern Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihre Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand reichen Sie spätestens 8 Wochen vor Messebeginn Messeveranstalter ein.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)

Wer wird gefördert?
kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die in der Regel jünger als 10 Jahre sind, aus Industrie Handwerk technologieorientierten Dienstleistungsbereichen
Was wird gefördert?
Sie können den Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland nutzen. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt. Förderfähig sind vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten für Standmiete und Standbau. 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe können gefördert werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus. Die Entwicklungen bzw. Verbesserungen unterscheiden sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Der Gemeinschaftsstand soll aus mind. 10 Ausstellern bestehen, ausschließlich geförderte Standfläche enthalten, zwischen 6 und 15 m Standfläche pro Aussteller umfassen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang 60% bei den ersten 2 Messebeteiligungen 50% ab der 3. Messebeteiligung Förderhöhe : max. 7.500 € je Messe und Aussteller Bagatellgrenze : 500 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Consulting-Unternehmen Marketing-Unternehmen Research-Anbietern Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihre Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand reichen Sie spätestens 8 Wochen vor Messebeginn Messeveranstalter ein.
In welcher Form wird Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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