| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.09.2026 |
Gefördert werden Gebietskörperschaften ( einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) Öffentlich-rechtliche Zweckverbände Öffentliche Einrichtungen (unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts)
Im Bereich der Kommunalfinanzierungen deckt die NRW.BANK alle Finanzierungsbedarfe ab, u.a. durch Kommunaldarlehen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Es gelten die folgenden regionalen Abgrenzungen: innerhalb von Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkungen außerhalb von Nordrhein-Westfalen, aber innerhalb Deutschlands: kein aktiver Marktauftritt. Sie achten auf die Einhaltung der beihilferechtlichen Regelungen.
Förderart : Kommunaldarlehen Laufzeiten : bis zu 50 Jahre Zinssatz : fest für bestimmte Zeiträume oder die gesamte Laufzeit oder variabel Tilgung : endfällig, ratierlich oder annuitätisch Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen1, dennoch umsetzbar sein.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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