NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Kommunaldarlehen

Darlehen

Laufzeitspektrum an. Hierbei können Sie Ihre Finanzierung mit einem

Steckbrief zu NRW.BANK.Kommunaldarlehen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.09.2026
Kommunale InfrastrukturÖffentliche Finanzierung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Gebietskörperschaften ( einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) Öffentlich-rechtliche Zweckverbände Öffentliche Einrichtungen (unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts)

Was wird gefördert?

Im Bereich der Kommunalfinanzierungen deckt die NRW.BANK alle Finanzierungsbedarfe ab, u.a. durch Kommunaldarlehen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Es gelten die folgenden regionalen Abgrenzungen: innerhalb von Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkungen außerhalb von Nordrhein-Westfalen, aber innerhalb Deutschlands: kein aktiver Marktauftritt. Sie achten auf die Einhaltung der beihilferechtlichen Regelungen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kommunaldarlehen Laufzeiten : bis zu 50 Jahre Zinssatz : fest für bestimmte Zeiträume oder die gesamte Laufzeit oder variabel Tilgung : endfällig, ratierlich oder annuitätisch Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen1, dennoch umsetzbar sein.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Kommunaldarlehen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Gebietskörperschaften ( einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) Öffentlich-rechtliche Zweckverbände Öffentliche Einrichtungen (unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts)
Was wird gefördert?
Im Bereich der Kommunalfinanzierungen deckt die NRW.BANK alle Finanzierungsbedarfe ab, u.a. durch Kommunaldarlehen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Es gelten die folgenden regionalen Abgrenzungen: innerhalb von Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkungen außerhalb von Nordrhein-Westfalen, aber innerhalb Deutschlands: kein aktiver Marktauftritt. Sie achten auf die Einhaltung der beihilferechtlichen Regelungen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kommunaldarlehen Laufzeiten : bis zu 50 Jahre Zinssatz : fest für bestimmte Zeiträume oder die gesamte Laufzeit oder variabel Tilgung : endfällig, ratierlich oder annuitätisch Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen1, dennoch umsetzbar sein.
In welcher Form wird NRW.BANK.Kommunaldarlehen gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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