L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Darlehen
Steckbrief zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
FördergeberL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichBaden-Württemberg
Stand der Daten02.07.2026
LandwirtschaftErnährungswirtschaft
Gründen und Investieren · Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig (agrarnahes Unternehmen). · Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig (agrarnahes Unternehmen). · Sie möchten den Betriebsmittelbedarf mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Auszug aus den Angaben von L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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