L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

Steckbrief zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
FördergeberL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichBaden-Württemberg
Stand der Daten03.07.2026
LandwirtschaftErnährungswirtschaftUmweltschutz
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz · Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig (agrarnahes Unternehmen). · Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig (agrarnahes Unternehmen). · Sie möchten in den Umwelt-, Tier- oder Verb

Auszug aus den Angaben von L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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