ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Bürgschaften

Bürgschaft
Steckbrief zu Bürgschaften
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartBürgschaft
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
FinanzierungMittelstandsförderung

Wer wird gefördert?

Bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.

Wie wird gefördert?

Die Bürgschaftsquote beträgt bei Investitionskrediten maximal 80 % bei Avalkrediten maximal 70 % und bei Betriebsmittelkrediten maximal 60 % Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens. Bürgschaften von i.d.R. 2,0 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. Euro gilt das Landesbürgschaftsprogramm. Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben (vgl. Konditionentableau). Die Laufzeit richtet sich nach den Vorgaben der Hausbank und beträgt i.d.R.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Wer wird gefördert?
Bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.
Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsquote beträgt bei Investitionskrediten maximal 80 % bei Avalkrediten maximal 70 % und bei Betriebsmittelkrediten maximal 60 % Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens. Bürgschaften von i.d.R. 2,0 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. Euro gilt das Landesbürgschaftsprogramm. Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben (vgl. Konditionentableau). Die Laufzeit richtet sich nach den Vorgaben der Hausbank und beträgt i.d.R.
In welcher Form wird Bürgschaften gefördert?
Als Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen