ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

ISB Mittelstandskredit

Darlehen

Kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz finanzieren oder starten

Steckbrief zu ISB Mittelstandskredit
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
FinanzierungGründungWachstum

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen Juristische Personen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden Rechtsfähige Personengesellschaften jeweils gemäß der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Investitionen zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie.

Wie wird gefördert?

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart. Kredithöchstbetrag: 5 Mio. € für Investitionskredite 2 Mio. € für Betriebsmittelkredite 100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu ISB Mittelstandskredit

Wer wird gefördert?
Natürliche Personen Juristische Personen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden Rechtsfähige Personengesellschaften jeweils gemäß der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.
Was wird gefördert?
Investitionen zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie.
Wie wird gefördert?
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart. Kredithöchstbetrag: 5 Mio. € für Investitionskredite 2 Mio. € für Betriebsmittelkredite 100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest.
In welcher Form wird ISB Mittelstandskredit gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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